Corona-Lockerungen = BaWü für alle Hallenrad-Disziplinen? Oder nur 1er und 2er?

Werte Sportsfreunde,

Lockerungen der Corona-Einschränkungen haben bereits in einigen Bereichen stattgefunden und werden für anderswo diskutiert. Zuständig für den Trainingsbetrieb und die Wettkämpfe ist das Kultusministerium. Im Fachausschuss Kunstradsport der RBW herrscht Einigkeit darüber, dass wir die Baden-Württembergische Meisterschaft der Elite zum ursprünglichen geplanten Termin durchführen wollen und dies am liebsten mit Teilnehmern in allen Disziplinen. Um dieses Vorhaben realisieren zu können müssen jedoch zwei Dinge erfüllt sein.

1.Den teilnehmenden Sportlern muss es möglich sein über einen Zeitraum von mindestens drei Wochen vor der Meisterschaft, auf ihren Rädern und bei Mannschaften auch miteinander, trainieren zu können. Dafür sind wir im Kontakt mit dem Kultusministerium um eine entsprechende Anpassung bzw. Umformulierung der Regelungen zu erreichen. Einen Vorschlag mit Regelungen, die in unserem Sporteingehalten werden können, haben wir bereits eingereicht.

2.Das Kultusministerium muss die Meisterschaft genehmigen. Auch in diesem Zusammenhang wurde ein Vorschlag ausgearbeitet wie eine Meisterschaft aussehen könnte, bei der entsprechende Maßnahmen getroffen werden um die Ansteckungsgefahr so niedrig wie möglich zu halten. Sofern unser Konzept Zustimmung findet werden wir die Details im Anschreiben mit der Starterliste veröffentlichen, es handelt sich dabei um Regelungen wie z.B. die Durchführung einer Siegerehrung nach jeder Disziplin und das Tragen einer Maske für alle Betreuer.

Auch wenn wir zuversichtlich sind eine Genehmigung für die Meisterschaft zu erhalten, kann es sein, dass diese nicht für alle Disziplinen gilt. In solch einem Fall würde die Meisterschaft nur für die genehmigten Disziplinen stattfinden.

Unabhängig davon sind wir uns bewusst, dass dieses Jahr ein Großteil der Qualifikationswettbewerbe ausgefallen ist. Gerne möchten wir allen Sportlern die Teilnahme an der Meisterschaft ermöglichen die sich ansonsten auf dem üblichen Wege qualifiziert hätten. Daher gelten dieses Jahr alle Ergebnisse die an einem Wettkampf erfahren wurden für die Qualifikation. Zusätzlich sind alle Sportler, die 2019 an einer unserer Landesmeisterschaften oder einem nachfolgenden Wettbewerb teilgenommen haben, qualifiziert.

Sollte die Rückmeldung des Kultusministeriums bis zum Meldeschluss am 5. Juli noch nicht vorliegen bitten wir darum von einer Genehmigung für alle Disziplinen auszugehen und die Meldungen entsprechend einzureichen.

Bleibt gesund,

gez. Fachausschuss Kunstradsport RBW gGmbH

(J. Schweizer, F. Geyer, D. Maute, M. Schlecht)

gez. Solidarität Württemberg (H. Kohler)

Bilder: Wilfried Schwarz – www.randsport-magazin.de

Bild mit freundlicher Genehmigung von Wilfried Schwarz | das Randsport-Magazin
Wir benutzen technisch notwendige Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern, externe Dienste setzen wir bewusst keine ein und das wollen wir auch nicht. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.